Geschäftsbedingungen

Als Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen gelten die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen und jegliche Verwertung. Kommt es durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zum Abschluß eines Kauf-, Werk-, Baubetreuungs-, Miet- oder Pachtvertrages, so ist an uns eine Provision gemäß unseren Courtagesätzen zu bezahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeldlich tätig zu werden. Uns ist gestattet, den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern, ohne Mehrbelastung für den Auftraggeber, durchzuführen. Die Pflichten des Maklers ergeben sich aus den Vorschriften des BGB, MaBV und den Geschäftsgebräuchen des Berufsstandes. Die Courtage ist zahlbar bei Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertragsabschlusses eines unten unter "Courtage" näher aufgeführten Geschäftes, auch wenn der Vertragsabschluß erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlußbedingungen ist nicht erforderlich. Der Courtageberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängender Nebenberechnungen zugrunde gelegt. Folgegeschäfte über nachgewiesene oder vermittelte Objekte mit den selben Interessenten, Vertragspartnern oder deren Rechtsnachfolgern sind innerhalb von 2 Jahren ebenfalls courtagepflichtig. Kommt anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäftes ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande, so sind die Courtagen nach der Höhe dieses Geschäftsabschlusses zu zahlen. Ein Geschäft ist stets courtagepflichtig, wenn trotz vorheriger Kenntnis des Objektes der Interessent seine vorherige Kenntnis unseres Angebotes uns nicht unverzüglich nachgewiesen hat, woher seine Kenntnis stammt, oder unsere Hilfe zum Abschluß in Anspruch genommen hat. Unsere Mitteilungen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet und entbindet nicht von der Provisionspflicht. Zuwiderhandlungen begründen ohne besonderen Nachweis eine Schadensersatzpflicht in Höhe der in Betracht kommenden Courtagen. Alle Angebote und Angaben sind ohne Gewähr für Ihre Richtigkeit. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben unserer Auftraggeber sowie für die Lebens- und Vermögensverhältnisse der zugeführten Vertragspartner zu überprüfen. Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten. Von einem Vertragsabschluß sind wir unverzüglich unter Angabe der Vertragspartner, des Vertragsinhalts sowie des gesamten Wirtschaftswertes des Vertrages zu unterrichten. Die Nichterfüllung eines Vertrages, Geltendmachung einer gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeit, eine Aufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluß erfolgende Minderung des Preises berühren den Courtageanspruch und seine Höhe nicht. Dasselbe gilt für die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorverkaufsrechtes und den Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Abweichende und mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollten durch gesetzliche Maßnahmen Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dieses den Inhalt und die übrigen Bedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

UNSERE COURTAGEN:

1. An- und Verkauf von Immobilien 6,96% des Kaufpreises, je zur Hälfte zahlbar vom Käufer und Verkäufer. An- und Vorkaufsrechte für den Berechtigten 1,16 % des Objektwertes: bei Ausübung eines An- und Vorkaufsrechtes weitere 2,32 %.

2. Erbbaurechte 6,96 % des zur Erbauzinsberechnung herangezogenen Grundstückswertes, je zur Hälfte vom Eigentümer und vom Erbbauberechtigten.

3. An- und Verkauf von Geschäften, Teilhabergeschäften je nach Vereinbarung von einer Seite oder anteilig von beiden Seiten 6,96 % des Geschäftswertes einschließlich Inventar und Warenbestand.

4. Vermietungen und Verpachtungen für Mieter, bzw. Pächter bei Verträgen bis 5 Jahren 2 Monatsmieten (kalt) plus Mehrwertsteuer, bzw. Pachtzins des gleichen: bei länger laufenden Verträgen über gewerblich genutzte Objekte 4 Monatsmieten (kalt) plus Mehrwertsteuer. Entsprechendes gilt für Optionsrechte.

5. Wir gewähren grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug darüber hinaus gelten Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes zuzüglich 2% als vereinbart. Alle Beteiligten unter Ziff. 1 - 4 erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, daß die Courtage in den etwaigen notariellen Vertrag mit aufgenommen wird und den Bedingungen der Gesamtpreiszahlung (Kaufpreis usw.) unterliegt. Das Entsprechende gilt bei Vermietung und Verpachtung.

In den Courtagen unter Ziff. 1 - 4 ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten.